Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen
sich aus amtlichen Gebühren, Kosten der Weiterleitung
und aus Leistungskosten unseres Bestattungsunternehmens zusammen.
>> Muster Sargschmuck Unter amtlicher Gebühr versteht man die Kosten des Friedhofs, des Krematoriums und des Standesamtes. Gelder der Weiterleitung erhalten z.B. der Arzt, das Krankenhaus, die Kirche, die Gärtnerei, die Zeitung, der Musiker oder der Redner. Kosten des Bestattungsunternehmens ergeben sich aus Sarg, Urne, Überführung, Sterbebebekleidung, Herrichten des Toten, Besorgungsgänge und von Ihnen extra bestellte Leistungen sowie der Mehrwehrtsteuer für das Finanzamt. Aus diesen Positionen ersehen Sie bereits, daß ein Erstellen eines Einheitspreises nicht möglich ist und individuell ein Kostenangebot unterbreitet werden muß. Die Kosten für eine schlichte Erd- oder Feuerbestattung belaufen sich auf ca. 1000 bis 1500 EUR Die Position Amtsgebühr ist nur sehr grob kalkulierbar und muß vom Angehörigen in allen drei Fällen zusätzlich getragen werden. Vergleichen Sie die Preise und die Leistungen. Eine Bestattungsrechnung ist nicht allein abhängig vom Preis des Sarges, sondern von der kombinierten Bestattungsleistung und den anfallenden beschriebenen Nebenkosten. |